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IT Strafrecht (Cyber Crime)

09. Rechtsgebiete

Wir verteidigen Sie bei Cyber Crime Delikten

In der heutigen Zeit werden ein Großteil der Verbrechen online ausgeführt. Die zahlreichen verschieden Formen digitaler Straftaten beschäftigt mittlerweile eigene Abteilungen und Behörden in Deutschland und Europa. Der Staat rüstet massiv auf, um Straftaten im Digitalbereich aufzuspüren und Beschuldigte ausfindig zu machen. Die Qualität der professionellen Angriffe hat ein Niveau erreicht, dass selbst vermeintlich gut gerüstete Personen und Unternehmen schnell Opfer eines Hackerangriffs werden können. 

Aus Opfern werden aber schnell Beschuldigte, wenn die hauseigenen Computersysteme und Digitalarchitektur leichtsinnig Lücken offen ließ, um einen Angriff durchführen zu können. Daher benötigen Personen und Unternehmen die strafrechtlich verfolgt werden eine Kanzlei, die sich hervorragend in der digitalen Welt auskennt. Die Programmiersprachen, Sicherheitssysteme, Sicherheitsarchitekturen, Protokolle und Zertifikate ausgezeichnet verstehen.

Wir verteidigen Ihre Rechte auch in der digitalen Welt

Unsere Kanzlei ist bestens von Grund auf mit Experten in diesem Bereich besetzt und hat zusätzlich Expertise von weiteren Fachleuten zur Hand, wenn es darum geht, die Unschuld eines Beschuldigten zu beweisen. Wir unterstützen Sie nicht erst, wenn es zu spät ist, sondern gerne präventiv um Sicherheitslücken früh ausfindig zu machen und zu schließen.

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Welche Cyber Crime & IT Strafrechtsdelikte verteidigen wir?

Computerkriminalität

  • Computerbetrug gemäß § 263a StGB

    • Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten

    • Leistungskreditbetrug

    • Sonstige Betrugsarten

  • Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB

  • Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung gemäß § 270 StGB

  • Datenveränderung und Computersabotage gemäß § 303a StGB

  • Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei gemäß §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB

Internetkriminalität

  • Verbreitung pornographischer Schriften und Erzeugnisse gemäß § 184 StGB

  • Betrug gemäß § 263 StGB
    • Warenkreditbetrug

    • Warenbetrug 

    • Leistungsbetrug 

    • Leistungskreditbetrug

    • Sonstiger Computerbetrug

    • Weitere Betrugsarten 

    • Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen

  • Computerkriminalität gemäß §§ 202a StGB, 263a StGB, 303a StGB

  • Wirtschaftskriminalität §§ 263, 264 a, 266 StGB

  • Pishing gemäß § § 202a StGB und § 263a StGB

  • Identitätsdiebstahl gemäß § 267 StGB

Rechtliche Konsequenzen und Strafen

Die Gegebenheiten des Einzelfalls sind hierbei ausschlaggebend, da das deutsche Strafrecht keine konkret im Vorhinein normierten Strafen kennt. Die Verfolgung von Cyberkriminalität in Deutschland fällt unter die Zuständigkeit der Landeskriminalämter (LKA) oder des Bundeskriminalamtes. Da viele Verbrechen über Ländergrenzen hinweg geplant und verübt werden, vernetzen sich die Behörden auch auf multilateraler Ebene, um Täter zu verfolgen: Hier sind das European Cybercrime Centre der Europol und eine gesonderte Einheit für Cybercrime von Interpol verantwortlich.

In diesem Bereich kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren und in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren kommen. Geldstrafe sind auch hier keine Seltenheit. Falls Ihnen eine konkreter Sachverhalt vorgeworfen wird, kontaktieren Sie uns sofort. Profitieren Sie von einer individuellen und kompetenten Beratung und Verteidigung. 
 

Was unabhängige Mandanten über uns sagen:

"Brilliante Anwältin für Strafrecht. Klug, clever und taktisch intelligent gelöst. Fr. Rolnik versteht ihren Beruf. Dank ihr wurde ich freigesprochen! Vielen vielen Dank. Kann diese Kanzlei nur empfehlen."

 

Mandant: D. I. aus Berlin

"Ich kann Frau Rolnik zu 100% empfehlen. Die Zusammenarbeit war gut und das Ergebnis auch. 5/5 "

Mandant: M. S. aus Berlin

Jetzt Anrufen:

+49 30 889 22 77 12

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