Besteuerungsverfahren & Begleitung bei Außenprüfungen
01. Tätigkeiten
Besteuerungsverfahren / Begleitung bei Außenprüfungen
Die Steuererklärungen von Unternehmen (juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) sowie Privatpersonen werden von den Finanzämtern regelmäßig überprüft/geprüft. Werden dabei Mehrergebnisse und/oder Unstimmigkeiten festgestellt, sind die Finanzbehörden angewiesen strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die frühzeitige Einbindung – bereits auf Ebene der (Außen-)Prüfung – eines auf Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist essentiell. Andernfalls wird oftmals eine ungünstige Aktenlage geschaffen. Wir vertreten Sie in enger Abstimmung mit Ihrem laufenden Steuerberater im Rahmen des Besteuerungsverfahrens – Abstimmung von Schreiben, Durchführung von Besprechungen. Dabei behalten wir etwaige außersteuerliche Folgen im Blick.