Allgemeines Strafrecht
12. Rechtsgebiete
Allgemeines Strafrecht
Wenn man von allgemeinem Strafrecht spricht, meint man in der Regel all diejenigen Straftatbestände, die sich im Strafgesetzbuch (StGB) befinden. Das ist ein überaus breites Spektrum, das vom einfachen Ladendiebstahl bis hin zu Mord und Totschlag reicht. Das StGB enthält Strafvorschriften für so unterschiedliche Delikte wie z.B:
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Körperverletzung
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Urkundenfälschung
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Verleumdung
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Raub
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Erpressung
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Bedrohung
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Einbruch
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Diebstahl
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Freiheitsberaubung
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Brandstiftung
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und weitere Strafdelikte
Damit deckt das Allgemeine Strafrecht einen Großteil der tatsächlich vorkommenden Kriminalität ab.
„Allgemein“ bedeutet dabei keineswegs trivial. Das müssen häufig Rechtsanwälte feststellen, die zwar überwiegend außerhalb des Strafrechts tätig sind, sich aber hin und wieder an die Verteidigung allgemeiner Strafsachen wagen. Die (naive) Vorstellung, das könne ja nicht so schwer sein, rührt meist daher, dass jeder Jurist die allermeisten Delikte des Strafgesetzbuches im Rahmen des Jurastudiums kennengelernt hat. Was diesen Kollegen dagegen völlig fehlt, ist das prozessuale und forensische Handwerkszeug, dem für die Praxis der Strafverteidigung entscheidende Bedeutung zukommt.
Wer nie einen Richter bremsen musste, der gern schnellen Prozess in einer vermeintlichen „Bagatellsache“ gemacht hätte, nie einen Haftbefehl angegriffen oder einen Sachverständigen für DNA-Spuren befragt hat, stellt schnell fest, dass dies alles andere als ein Kinderspiel ist. Die erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger von GLADICA sind sich bewusst, dass es den „einfachen Fall“ in der Realität nicht gibt. Diese Einsicht schulden wir unseren Mandanten, für die das eigene Strafverfahren stets das schwierigste überhaupt ist.